Therapiemodus

Verrechnung:

Als eingetragener Psychotherapeut bin ich berechtigt , mit allen Krankenkassen in Österreich zu verrechnen. Im Normalfall erhalten sie von mir alle 5 Stunden eine Honorarnote, die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Der refundierte Betrag hängt von Ihrer Krankenkasse ab und ist daher unterschiedlich hoch. Die Kosten für die Psychotherapie können Im Steuerausgleich von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Kurzzeittherapie:

Bei meinem Therapieangebot handelt es sich um eine Kurzeittherapie, die in der Regel zehn bis zwanzig Sitzungen zu je 60 Minuten umfasst.

Hausbesuche

Bei Bedarf beziehungsweise auf Wunsch sind Hausbesuche möglich.